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Rechtliche Grundlagen und Definitionen
Unter einer industriellen Dichtungslösung verstehen wir ein technisches System aus Dichtprofil, Werkstoff und Fügegeometrie, das für einen spezifischen Anwendungsfall – etwa Hydraulik, Pneumatik oder statische Abdichtung – ausgelegt ist. Die Eignung wird durch unsere technische Prüfung auf Basis der vom Kunden übermittelten Betriebsparameter (Druck, Temperatur, Medium) bestätigt. Allgemeine Produktbeschreibungen auf dieser Website stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar.
Nein. Alle technischen Angaben wie Temperaturbereiche, Druckstufen oder Medienbeständigkeiten dienen der Orientierung und basieren auf internen Prüfungen unter Normbedingungen. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Gewährleistungsrechts. Die tatsächliche Eignung für Ihren konkreten Einsatzfall muss durch eine separate Abstimmung mit unserem technischen Vertrieb geklärt werden. Maßgeblich ist stets die schriftliche Auftragsbestätigung.
„Innovation“ bezeichnet bei uns die Weiterentwicklung bestehender Dichtungstechnologien durch neue Werkstoffkombinationen oder optimierte Fertigungsverfahren wie Präzisionsspritzguss und CNC-Bearbeitung. „Moderne Fertigung“ umfasst den Einsatz von computergesteuerten Produktionsanlagen sowie qualitätssichernden Maßnahmen wie statistischer Prozesskontrolle. Diese Begriffe sind als beschreibende Hinweise auf unser technisches Leistungsvermögen zu verstehen, nicht als Garantie für eine bestimmte Produkteigenschaft.
Produktabbildungen, Prinzipskizzen und technische Grafiken auf dieser Website dienen der Veranschaulichung. Sie können vom tatsächlichen Erscheinungsbild und den exakten Abmessungen der gelieferten Dichtungen abweichen. Maßgeblich für die Ausführung sind die in der Auftragsbestätigung referenzierten Fertigungszeichnungen und Maßtabellen. Etwaige Abweichungen in der Darstellung berechtigen nicht zur Mängelrüge, sofern die Funktionsfähigkeit der Dichtung nicht beeinträchtigt wird.
Diese Website stellt eine unverbindliche Information über unser Unternehmen und unser Produktportfolio dar. Sie ist kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB. Ein Vertrag über die Lieferung von Dichtungslösungen kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Alle Preise, sofern dargestellt, sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und verstehen sich freibleibend.
Sie vertreiben industrielle Dichtungslösungen oder fertigen im Maschinenbau? Wir prüfen neue Kooperationen im Bereich technischer Dichtungen und moderner Fertigungsverfahren. Nennen Sie uns Ihr Unternehmen und Ihr Interesse.